Ein ausländischer Anmelder ohne Wohn- oder Geschäftssitz in Korea handelt im koreanischen Patentverfahren durch einen örtlichen Vertreter. Die Vollmacht belegt die Befugnis für Anmeldung, Änderung, Prüfung, Rechtsmittel, Registrierung und Registeränderungen.

Inhalt
Erforderlich sind die vollständige Firma und Anschrift des Anmelders oder Inhabers, Vertreterangaben, betroffene Rechte oder Verfahren, Umfang der Befugnis, Name und Funktion des Unterzeichners sowie Datum. Die Firma muss mit Register-, Prioritäts- und Übertragungsunterlagen übereinstimmen.
Einzel- und Generalvollmacht
Die Auswahl richtet sich nach Zahl der Akten, Verfahrensumfang und interner Zeichnungsbefugnis. Eine Generalvollmacht ersetzt nicht in jedem Verfahren die Prüfung, ob eine besondere Befugnis erforderlich ist.
Unterschrift und Übersetzung
Der Unterzeichner muss das Unternehmen wirksam vertreten können. Zulässigkeit elektronischer Unterschrift, Firmenstempel, Beglaubigung, Original und Übersetzung sind für den jeweiligen Vorgang zu prüfen. Namens- und Adressänderungen können zusätzliche Nachweise erfordern.
Vertreterwechsel
Bei einem Wechsel sind Bestellung, Abberufung, offene Fristen, Originalunterlagen und Jahresgebühren zusammen zu verwalten. Die Übersendung einer neuen Vollmacht allein ändert den amtlich eingetragenen Vertreter nicht.
Für laufende Bescheidserwiderungen, Prüfungsanträge, Teilanmeldungen, Registrierungsgebühren und Jahresgebühren ist schriftlich festzulegen, welcher Vertreter handelt.
Kontrollliste
- Firma und Anschrift stimmen mit der Akte überein.
- Unterzeichner, Funktion und Zeichnungsbefugnis sind geprüft.
- Akten- oder Generalumfang ist eindeutig.
- Form, Übersetzung und Beglaubigung sind geklärt.
- Einreichungs- und Nachreichfrist sind docketiert.