Markenwiderspruch und Verfall wegen Nichtbenutzung in Südkorea
Der koreanische Markenwiderspruch betrifft eine veröffentlichte Anmeldung. Ein Verfallsverfahren wegen Nichtbenutzung betrifft eine bereits eingetragene Marke. Die Verfahrenswahl hängt daher zuerst vom Registerstand ab.

Widerspruch
Für Anmeldungen, die seit dem 22. Juli 2025 veröffentlicht werden, kann jede Person innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung Widerspruch einlegen. Diese Ausgangsfrist ist nicht verlängerbar.
Die Zurückweisungsgründe sind in der Frist zu bezeichnen. Gründe und Beweise können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Ergänzungsfrist nachgereicht werden; eine Verlängerung dieser Ergänzungsfrist verlängert nicht die erste 30-Tage-Frist.
Gründe und Beweise
In Betracht kommen ältere Anmeldungen oder Registrierungen, fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben, Verwechslungsgefahr, Täuschung, geschützte Namen und bösgläubige Nachahmung. Beweise müssen den jeweiligen Grund stützen, etwa Registerunterlagen, Umsätze, Werbung, koreanische Webseiten, Vertriebsverträge und Kommunikation mit dem Anmelder.
Nichtbenutzungsverfall
Eine Registrierung kann für bestimmte Waren oder Dienstleistungen gelöscht werden, wenn weder Inhaber noch ausschließlicher oder einfacher Lizenznehmer die eingetragene Marke während der drei Jahre vor dem Antrag in Korea benutzt hat und kein rechtfertigender Grund vorliegt.
Der Inhaber trägt die Darlegung qualifizierter Benutzung oder eines rechtfertigenden Grundes. Nachzuweisen sind Marke, Waren oder Dienstleistungen, Benutzer, koreanischer Geschäftsverkehr und Zeitraum.
Benutzungsunterlagen
- koreanische Rechnungen, Bestellungen, Steuer- und Zollunterlagen
- Verpackungen, Etiketten und datierte Fotos
- koreanische Werbung, Kataloge und Webseiten
- App-Store- und E-Commerce-Unterlagen für koreanische Nutzer
- Versand, Vertrieb und Lizenzverträge mit tatsächlicher Benutzung
Abgrenzung
Widerspruch gilt während der Veröffentlichungsfrist. Ein Nichtigkeitsverfahren betrifft Gründe, aus denen die Registrierung nicht hätte erfolgen dürfen. Nichtbenutzungsverfall betrifft die spätere dreijährige Nichtbenutzung. Die Verfahren können mit einer Bescheidserwiderung oder weiteren Registerverfahren koordiniert werden.
Rechtsgrundlage ist das koreanische Markengesetz.