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Patente für generative KI in zwei Jahren fast verdreifacht: KI-Patentstrategie anhand der WIPO-Daten 2026

Pine Patent Law Office
14. August 2026

Anstieg der weltweit veröffentlichten Patentfamilien für generative KI von 2014 bis 2025

Abbildung 1. Entwicklung der weltweit veröffentlichten Patentfamilien für generative KI. Quelle: WIPO, Patent Trends Update in GenAI (2026), Figure 1.

Der Wettbewerb um generative KI verlagert sich vom Wettlauf um neue Dienste zu einem Wettlauf um frühe Patentpositionen.

Nach den neuesten, 2026 veröffentlichten Daten der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) stieg die Zahl der weltweit veröffentlichten Patentfamilien im Bereich generative KI (GenAI) von rund 14.000 im Jahr 2023 auf 37.808 im Jahr 2025. Innerhalb von nur zwei Jahren entspricht dies etwa dem 2,7-Fachen.

Eine weitere Zahl ist noch bemerkenswerter: Allein 2024 und 2025 wurden mehr als 56.000 GenAI-Patentfamilien veröffentlicht – mehr als in den gesamten zehn Jahren von 2014 bis 2023. Der Anteil von GenAI an allen KI-Patentfamilien stieg von 4,2 % im Jahr 2017 und 6,1 % im Jahr 2023 auf 8,7 % im Jahr 2025.

Dies ist mehr als ein bloßer Anstieg der Zahl von „KI-Patenten“.

Pine Patent Law Office richtet den Blick insbesondere darauf, dass Unternehmen nicht nur Kerntechnologien der generativen KI, sondern zunehmend auch deren konkrete Anwendung in Unternehmen und Industrien schützen lassen. Dieser Wandel dürfte die KI-Patentstrategien koreanischer Start-ups und Unternehmen unmittelbar beeinflussen.

1. Warum sind GenAI-Patente plötzlich so stark gestiegen?

Bei der Auslegung der Patentstatistik ist ein Punkt grundlegend.

WIPO zählt nicht einzelne Anmeldungen, sondern veröffentlichte Patentfamilien. Wird dieselbe oder eine eng verwandte Erfindung in mehreren Ländern angemeldet, werden diese Anmeldungen zu einer Erfindungsfamilie zusammengefasst.

Patente werden außerdem gewöhnlich nicht unmittelbar nach der Anmeldung veröffentlicht.

WIPO hebt den üblichen Zeitversatz von etwa 18 Monaten zwischen Anmeldung und Veröffentlichung hervor. Der in den Daten 2024–2025 sichtbare sprunghafte Anstieg kann daher zu einem erheblichen Teil als verzögertes Ergebnis der Forschungs-, Entwicklungs- und Anmeldeaktivitäten verstanden werden, die Unternehmen nach dem Erscheinen von ChatGPT Ende 2022 intensivierten.

Die Statistik ist somit sowohl ein Rückblick als auch ein Frühindikator für den künftigen Wettbewerb.

Zugleich verlagert sich der Schwerpunkt der Branche über einfache Texterzeugung hinaus. Multimodale KI, schlussfolgernde KI, KI-Agenten, Code-, Bild- und Videogenerierung sowie branchenspezifische KI erweitern das Anwendungsspektrum rasch. WIPO nennt Agentic AI – Systeme, die Aufgaben selbst planen und in mehreren Schritten ausführen – als einen wichtigen Trend des Jahres 2025 und verweist auf frühe Patentaktivitäten unter anderem von Alphabet und Nvidia.

Der Patentwettbewerb endet also nicht mehr bei der Frage, wer das bessere KI-Modell entwickelt.

Er umfasst auch die Frage, wer KI effizienter mit realen Arbeitsabläufen, Produkten und Prozessen verbindet und diese Verbindung zuerst patentiert.

2. Warum SoftBank und nicht OpenAI die Rangliste anführt

Besonders interessant ist die Rangliste der Patentinhaber.

Auf kumulierter Veröffentlichungsbasis für 2014–2025 lag Japans SoftBank mit 2.985 GenAI-Patentfamilien weltweit an erster Stelle. Nahezu alle wurden 2023 angemeldet und 2025 veröffentlicht.

Es folgen chinesische Unternehmen wie Tencent, Ping An und Baidu. Aus den USA finden sich Alphabet (Google), Microsoft und IBM in der Spitzengruppe.

Ein wichtiger Befund ist, dass OpenAI – eines der bekanntesten GenAI-Unternehmen der Welt – nach Patentzahl nicht mit großem Abstand führt.

WIPO beziffert OpenAIs weltweite Patentanmeldungen Ende 2025 auf etwa 35 und damit weit unter den Zahlen von Alphabet, Microsoft oder Tencent. Die Patente von OpenAI konzentrieren sich laut WIPO auf bestimmte produktbezogene Technologien wie multimodale Schnittstellen, Code- und Bilderzeugung sowie Textbearbeitung.

Daraus folgt eine wichtige Lehre für die IP-Strategie von KI-Unternehmen.

Nicht jedes Unternehmen schützt Wettbewerbsvorteile gleich. Bei manchen Technologien ist es vorteilhaft, sie offenzulegen und im Gegenzug Patentschutz zu erhalten. Bei schwer rückentwickelbaren Technologien – etwa Modellparametern oder Datenverarbeitungs-Know-how – kann Geheimnisschutz geeigneter sein.

Im GenAI-Zeitalter ist daher nicht die bloße Forderung nach möglichst vielen Patentanmeldungen entscheidend, sondern ein IP-Portfolio, das zwischen patentierbaren Technologien und als Geschäftsgeheimnis zu bewahrenden Technologien unterscheidet.

3. Chinas Führung, Japans Aufstieg – und Korea

Länderdaten machen die Geschwindigkeit des Wettbewerbs besonders deutlich.

In den Jahren 2024–2025 wurden mehr als 43.000 GenAI-Patentfamilien veröffentlicht, die Erfindern in China zugeordnet sind. China liegt damit mit großem Abstand vorn.

Die jüngsten Wachstumsraten zeigen jedoch eine weitere Verschiebung. Nach WIPO betrug die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) von 2023 bis 2025 in China 64 % und in den USA 92 %, während Japan außergewöhnliche 210 % erreichte.

Japan überholte damit Korea und stieg beim Erfinderstandort auf Rang drei. Südkorea verzeichnete im selben Zeitraum eine CAGR von etwa 21 % und fiel von Platz drei auf Platz vier.

Vergleich der Patentfamilien für generative KI nach wichtigen Erfinderstandorten für 2014–2023 und 2024–2025

Abbildung 2. GenAI-Patentfamilien nach wichtigen Erfinderstandorten. Quelle: WIPO (2026), Figure 4.

Diese Zahlen dürfen nicht pauschal als Einbruch der koreanischen KI-Kompetenz verstanden werden.

Japans Anstieg wurde maßgeblich dadurch getragen, dass SoftBank 2024–2025 etwa 3.000 GenAI-Patentfamilien veröffentlichte. WIPO weist selbst darauf hin, dass Japans Wachstum ohne SoftBank deutlich anders ausfallen würde.

Wichtiger als die Rangfolge ist die Geschwindigkeit, mit der Schutzrechte gesichert werden.

Im GenAI-Bereich wächst der Bestand älterer Patente täglich. Wartet ein Unternehmen zwei oder drei Jahre mit der Anmeldung einer wichtigen Technologie, kann bereits eine große Menge ähnlicher Vorpatente bestehen und der erreichbare Schutzumfang enger werden.

Produktentwicklung und Patentanmeldung dürfen deshalb in KI-Unternehmen nicht als getrennte Prozesse behandelt werden.

4. Der Schwerpunkt hat sich von GANs zu LLMs verlagert

Eine der technisch wichtigsten Veränderungen ist das schnelle Wachstum von LLM-Patenten.

Früher hatten Generative Adversarial Networks (GANs) einen erheblichen Anteil an GenAI-Patenten. Inzwischen hat sich das Verhältnis umgekehrt.

Für 2014–2025 identifizierte WIPO rund 20.900 LLM-bezogene Patentfamilien gegenüber rund 18.800 bei GANs.

Für 2025 allein ist der Abstand noch größer:

  • LLM-bezogene Patentfamilien: rund 14.100
  • GAN-bezogene Patentfamilien: rund 5.245

LLM-Patente erreichten damit fast das Dreifache der GAN-Patente. Auch Diffusionsmodelle wuchsen stark, von 441 Patentfamilien 2023 auf etwa 4.000 im Jahr 2025.

Entwicklung der Patentfamilien nach zentralem GenAI-Modell, darunter LLMs, GANs und Diffusionsmodelle, 2014–2025

Abbildung 3. Entwicklung der GenAI-Patentfamilien nach Kernmodell. Quelle: WIPO (2026), Figure 5.

Unternehmensstrategien müssen sich entsprechend ändern.

Früher stand häufig die konkrete Modellarchitektur im Mittelpunkt. Heute können selbst bei der Nutzung eines bestehenden LLM oder Foundation Models wichtige Patentpunkte darin liegen, wie Eingaben erzeugt, Modelle ausgewählt, Ausgaben geprüft und verarbeitet und technische Probleme einer bestimmten Branche gelöst werden.

5. Die bloße „Nutzung von ChatGPT“ ist nicht patentierbar

Hier ist besondere Vorsicht geboten.

Die Nutzung generativer KI begründet für sich genommen keine Patentfähigkeit.

Auch der koreanische Leitfaden zur Prüfungspraxis für KI aus dem Jahr 2026 stellt dies klar.

Nach der Prüfungspraxis des koreanischen Amts für geistiges Eigentum kann die bloße Nutzung generativer KI ohne konkrete technische Merkmale gegenüber dem Stand der Technik als übliche konstruktive Änderung bewertet und wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit zurückgewiesen werden.

Anders kann es sein, wenn sich eine konkrete Vorrichtung oder ein Verfahren zur Erzeugung von Query-Daten, Anweisungen oder Prompts unterscheidet und dieser Unterschied eine technische Wirkung hervorruft.

Dies ist der Kern einer GenAI-Patentanmeldung.

Es ist ein grundlegender Unterschied, ob eine Erfindung nur als „Erzeugung fachlicher Antworten mittels LLM“ beschrieben wird oder als Struktur, die:

  1. den Zustand des Nutzers analysiert,
  2. anhand des Ergebnisses ein spezialisiertes Modell auswählt,
  3. Eingabedaten an Eigenschaften des Nutzers anpasst und
  4. die Ausgabe prüft und nachbearbeitet, um eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen.

Im Patentrecht ist nicht nur wichtig, dass KI eingesetzt wird, sondern wie.

6. Welche GenAI-Technologien sollten patentiert werden?

Bei der Prüfung einer möglichen GenAI-Anmeldung empfiehlt Pine Patent Law Office, den Gesamtprozess zu zerlegen, statt die Technik pauschal als „KI-Dienst“ zu betrachten.

Insbesondere folgende Punkte können patentierbar sein.

Erstens: Erzeugung und Vorverarbeitung von Eingabedaten

Technische Unterschiede können darin liegen, welche Daten ausgewählt, wie sie transformiert, normalisiert oder klassifiziert und in ein für GenAI geeignetes Format gebracht werden.

Auch die koreanische Prüfungspraxis erkennt an, dass konkrete Vorverarbeitungstechniken und daraus resultierende überlegene technische Wirkungen für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit relevant sein können.

Zweitens: Modellauswahl, Verknüpfung und Routing

Sendet ein System nicht jede Anfrage an ein einziges LLM, sondern wählt abhängig von Anfrage oder Dateneigenschaften aus mehreren Modellen aus oder verbindet Modelle nacheinander, kann diese Struktur als eigenständiger Erfindungsgegenstand in Betracht kommen.

Drittens: konkrete Logik zur Erzeugung von Prompts oder Anweisungen

Dies bedeutet nicht, dass ein gut formulierter Prompt als Satz automatisch patentierbar wäre.

Relevant ist eine technische Struktur, die einen Prompt abhängig vom Nutzerzustand, von Eingabedaten oder Systembedingungen erzeugt oder verändert und dadurch eine technische Wirkung erzielt.

Viertens: Prüfung und Nachbearbeitung von KI-Ausgaben

Werden Ergebnisse nicht unverändert ausgegeben, sondern einer Genauigkeitsbewertung, Fehlerprüfung, Datenkonvertierung oder branchenspezifischen Nachbearbeitung unterzogen, können auch diese Schritte wichtige technische Merkmale bilden.

Fünftens: Lösung branchenspezifischer technischer Probleme

In Fertigung, Halbleitern, Medizin, Finanzwesen, Energie, Robotik oder autonomem Fahren ist eine konkrete technische Konfiguration, die Genauigkeit, Bearbeitungszeit, Ressourceneffizienz oder Sicherheit verbessert, erheblich wichtiger als einfache Texterzeugung.

7. „KI × Industrie“-Patente können wichtiger werden als Patente auf KI selbst

Besonders auffällig ist, dass GenAI-Patentinhaber nicht mehr nur aus der klassischen IT-Branche stammen.

Unter den führenden Anmeldern finden sich neben Internetunternehmen auch Finanz-, Telekommunikations-, Infrastruktur-, Energie- und Industrieunternehmen. Beispiele sind State Grid Corporation und China Southern Power Grid aus China sowie Bosch aus Deutschland.

WIPO weist ebenfalls darauf hin, dass GenAI sich auf Finanz-, Telekommunikations-, Infrastruktur- und andere digitale Dienstleister ausweitet und künftig verstärkt mit Medizin, Fertigung, Finanzwesen, Energie und weiteren Bereichen verbunden werden dürfte.

Für koreanische Unternehmen ist dieser Wandel bedeutsam.

Ein Unternehmen muss nicht selbst ein großes Sprachmodell entwickeln, um wichtige KI-Patente zu erhalten. Auch bei Nutzung bestehender LLMs können erhebliche Chancen in Technologien liegen, die branchenspezifische Probleme lösen, zum Beispiel:

  • generative KI zur Optimierung von Halbleiterprozessen,
  • generative KI zur Analyse von Störungen in Produktionsanlagen,
  • KI zur Entscheidungsunterstützung anhand medizinischer Daten,
  • generative KI zur Automatisierung von Architektur und Konstruktion,
  • generative KI zur Analyse von Finanzrisiken,
  • KI zur Erzeugung von Bewegungsplänen für Roboter.

Wettbewerbsfähigkeit entsteht nicht durch das Wort „KI“, sondern durch eine konkrete technische Lösung für ein Industrieproblem.

8. Nach Bild und Video wachsen Patente für Text- und Codegenerierung stark

Auch Anwendungsfelder sind in den Patentdaten deutlich erkennbar.

Kumuliert für 2014–2025 bilden Bild und Video mit rund 40.000 Patentfamilien den größten Bereich.

Besonders schnell wächst jedoch Text. Textbezogene Patentfamilien stiegen von rund 3.400 im Jahr 2023 auf rund 11.800 im Jahr 2025 und damit in zwei Jahren auf mehr als das Dreifache.

Codegenerierung wuchs von 339 Patentfamilien 2023 auf 1.616 im Jahr 2025. 3D-Bildmodellierung stieg im selben Zeitraum von 908 auf 2.484.

Entwicklung der Patentfamilien nach GenAI-Anwendungsart, darunter Bild und Video, Text, Code und 3D, von 2014 bis 2025

Abbildung 4. GenAI-Patentfamilien nach Anwendungsart. Quelle: WIPO (2026), Figure 6.

Patentportfolios dürften sich daher über einfache Chatbots hinaus in Richtung KI-Programmierung, Designautomatisierung, multimodale Verarbeitung, 3D-Inhalte, Prozessautomatisierung und KI-Agenten verbreitern.

9. Fünf Patentstrategien, die GenAI-Unternehmen jetzt prüfen sollten

Aus der WIPO-Statistik ergeben sich fünf praktische Prioritäten.

① Patentpotenziale in der Entwicklung und nicht erst nach dem Marktstart identifizieren

Sowohl Technologie als auch Patentveröffentlichungen entwickeln sich im KI-Bereich schnell.

Wer erst nach Abschluss der Entwicklung und Markterfolg über Patente nachdenkt, kann bereits mit ähnlichem Stand der Technik konfrontiert sein. Erfindungserfassung und Recherchen sollten Planung, Proof of Concept, Entwicklung und Markteinführung begleiten.

② Technische Unterschiede beanspruchen, nicht bloß „KI verwenden“

Das bloße Anfügen generativer KI an einen bestehenden Prozess führt selten zu einem starken Patent.

Konkrete Unterschiede und Wirkungen sollten bei Eingabedatenverarbeitung, Prompt-Erzeugung, Modellauswahl, Trainings- und Inferenzstruktur, Ergebnisprüfung und Nachbearbeitung identifiziert werden. Auch die koreanische Prüfungspraxis trennt die einfache Nutzung generativer KI von konkreten technischen Unterschieden.

③ Ein Portfolio aufbauen, statt alles in eine Anmeldung zu packen

Ein zentraler Dienst kann mehrere Erfindungen enthalten.

Datenvorverarbeitung, Modellrouting, Generierung, Verifikation, Benutzeroberfläche und Industrieanwendung können innerhalb desselben KI-Dienstes jeweils eigene Schutzkandidaten sein.

Bei wichtigen Diensten ist daher ein strukturiertes Portfolio aus Kern- und Umfeldtechnologien sinnvoller als eine einzige Anmeldung.

④ Auslandsmärkte von Anfang an mitentscheiden

WIPO weist darauf hin, dass der Anteil international erweiterter Patentfamilien im GenAI-Bereich derzeit noch relativ klein ist, aber mit der Reifung von Märkten und Geschäftsmodellen zunehmen dürfte.

Unternehmen mit geplanten Aktivitäten in den USA, China, Japan, Europa oder anderen Märkten sollten bereits bei der Erstanmeldung entscheiden, in welchen Ländern Schutz benötigt wird.

⑤ Bei KI-gestützten Erfindungen den menschlichen Beitrag dokumentieren

Dieses Thema betonte das koreanische Amt für geistiges Eigentum 2026 besonders.

Nach heutiger koreanischer Praxis wird KI selbst nicht als Erfinder anerkannt. Ein Mensch muss einen wesentlichen schöpferischen Beitrag leisten.

KIPO weist darauf hin, dass bei Zweifeln an der Erfinderschaft während der Prüfung Entwicklungsaufzeichnungen, Erfindererklärungen oder andere Nachweise des menschlichen Beitrags verlangt werden können.

Unternehmen, die GenAI intensiv in F&E nutzen, sollten deshalb dokumentieren, wer das technische Problem definiert und durch welche menschlichen Entscheidungen und Validierungen die Erfindung vollendet wurde.

10. Auch beim KI-Einsatz für Patentschriften ist Vorsicht geboten

KI kann nicht nur für Erfindungen, sondern auch zur Erstellung von Patentschriften eingesetzt werden. Die Bequemlichkeit bringt erhebliche Risiken mit sich.

In einer Mitteilung vom Juni 2026 warnte das koreanische Amt, dass Halluzinationen generativer KI nicht existente technische Inhalte oder falsche Wirkungen erzeugen können. Anmelder und Vertreter müssen deshalb die Tatsachengenauigkeit von Beschreibung und Schriftsätzen sowie die Ausführbarkeit der Erfindung prüfen.

Dies ist besonders in Pharmazeutik und neuen Materialien sensibel, wo Versuchsergebnisse und Reproduzierbarkeit wichtig sind. Von KI erzeugte Testergebnisse dürfen nicht als tatsächlich durchgeführte Versuche dargestellt werden.

Ein weiteres Risiko ist der Verlust von Vertraulichkeit.

Wer eine noch nicht veröffentlichte Erfindung in einen externen GenAI-Dienst eingibt, kann technische Informationen nach außen übertragen. KIPO warnt ausdrücklich vor der Eingabe von Kerntechnologie und Geschäftsgeheimnissen ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen.

KI kann Patentarbeit effizienter machen, doch Prüfung und Sicherheit dürfen ihr nicht überlassen werden.

11. Der eigentliche Wettbewerb um GenAI-Patente beginnt erst

Die wichtigste Zahl der WIPO-Statistik ist möglicherweise nicht 37.808.

Bedeutsamer ist, dass die in den Jahren 2024 und 2025 veröffentlichten GenAI-Patente bereits den kumulierten Umfang der vorherigen zehn Jahre überstiegen. Die Patentlandschaft der Branche wird praktisch neu gezeichnet.

Der Wandel beschränkt sich nicht auf LLMs.

Multimodale KI, Diffusionsmodelle, Codegenerierung, KI-Agenten, Schlussfolgerung, effizientes Training und Inferenz sowie Verbindungen zu Fertigung, Finanzwesen, Medizin und Energie erweitern das Feld rasch.

Unternehmen sollten daher nicht mehr nur fragen: „Sollen wir ein KI-Patent anmelden?“

Stattdessen sollten sie fragen:

  • Welche Technologie unseres Dienstes wollen wir am stärksten vor Nachahmung durch Wettbewerber schützen?
  • Welche eigenen Technologien für Datenverarbeitung, Eingabeerzeugung, Verifikation und Nachbearbeitung besitzen wir neben dem KI-Modell?
  • Welche Technologien wären nach Offenlegung leicht kopierbar, und welche sollten Geschäftsgeheimnisse bleiben?
  • Wie muss heute das Patentportfolio aussehen, das unseren Markt in drei Jahren verteidigt?

Mit diesen Fragen beginnt eine praktische KI-Patentstrategie.

Sicht von Pine Patent Law Office

Ein gutes Patent im GenAI-Zeitalter entsteht nicht dadurch, dass in einen Anspruch lediglich „künstliche Intelligenz“, „LLM“ oder „generative KI“ eingefügt wird.

Entscheidend ist die Struktur der Erfindung: wie Daten eingehen, welche Entscheidung die KI trifft, wie die Komponenten zusammenwirken und welche technische Wirkung gegenüber dem Stand der Technik entsteht.

Wegen des schnellen Wandels generativer KI ist es wichtiger, Erfindungen während der Forschung und Entwicklung fortlaufend zu erfassen und ein Portfolio zu planen, statt erst nach Abschluss der Entwicklung danach zu suchen.

Pine Patent Law Office prüft bei generativer KI und Software nicht nur, ob „KI enthalten ist“, sondern wo die technische Differenzierung liegt, die das tatsächliche Geschäft verteidigen kann.

Je schneller sich KI entwickelt, desto weniger sind Patente ein Verwaltungsschritt nach der Entwicklung. Sie werden zu einem Wettbewerbsinstrument, das gemeinsam mit Technik- und Geschäftsstrategie gestaltet werden muss.

FAQ zu Patenten für generative KI

F1. Kann ein Dienst mit ChatGPT oder einem bestehenden LLM patentiert werden?

Grundsätzlich ist dies möglich. Dass ein Unternehmen kein eigenes LLM entwickelt hat, schließt Patentschutz nicht aus.

Eine bloße Anwendung generativer KI auf einen bestehenden Dienst kann jedoch naheliegend sein. Entscheidend sind konkrete technische Unterschiede und Wirkungen bei Eingabedatenerzeugung, Datenverarbeitung, Modellauswahl, Prompt-Konfiguration, Ausgabeprüfung oder Nachbearbeitung.

F2. Kann ein Prompt patentiert werden?

Ein aus einer bestimmten Formulierung bestehender Prompt ist nicht automatisch patentierbar.

Die koreanische Prüfungspraxis erkennt jedoch an, dass erfinderische Tätigkeit vorliegen kann, wenn eine konkrete technische Struktur zur Erzeugung von Query, Instruction oder Prompt unterschiedlich ist und dadurch eine technische Wirkung entsteht. Maßgeblich bleibt die Erfindung als Ganzes.

F3. Wenn GenAI die Idee erzeugt hat, kann KI als Erfinder genannt werden?

Nach derzeitiger koreanischer Praxis nicht.

KIPO verlangt auch bei KI-Nutzung einen wesentlichen menschlichen Beitrag zur schöpferischen Tätigkeit. Eine allgemeine Anweisung an KI und die unveränderte Anmeldung des Ergebnisses können problematisch sein.

F4. Sollte KI-Technologie durch Patent oder Geschäftsgeheimnis geschützt werden?

Das hängt von der Technologie ab.

Patente können vorteilhaft sein, wenn die Umsetzung durch Produktanalyse erkennbar ist, Wettbewerberverstöße nachweisbar sind oder eine Kernarchitektur langfristig Markteintritt verhindern soll.

Für extern schwer erkennbare Trainingsverfahren oder interne Datenverarbeitung kann Geheimnisschutz geeigneter sein.

Statt Patent oder Geheimnis pauschal zu wählen, sollte die IP-Strategie für jede Technologie gesondert festgelegt werden.

Quellen

Die Diagramme in diesem Beitrag wurden aus den Abbildungen 1, 4, 5 und 6 von WIPO (2026), Patent Trends Update in GenAI, ausgeschnitten. Zahlen und Diagrammtexte wurden nicht verändert; WIPO wird als Quelle genannt und die Lizenz CC BY 4.0 ausgewiesen. The WIPO Secretariat assumes no liability or responsibility with regard to the transformation of the original content.