Designanmeldung in Korea: Leitfaden für ausländische Anmelder
Die koreanische Designeintragung schützt die visuelle Erscheinung eines Erzeugnisses, eines Teils, einer Schrift oder eines qualifizierten Bilddesigns. Der Umfang wird vor allem durch Antrag und Darstellungen bestimmt.

Voraussetzungen
Das Design muss unter die gesetzliche Definition fallen, gewerblich anwendbar, neu und schöpferisch sein und darf keinen Ausschlussgrund erfüllen. Korea folgt dem Erstanmeldeprinzip. Veröffentlichung, Messe, Crowdfunding und Verkauf sind mit dem Anmeldetag abzustimmen.
Für bestimmte Offenbarungen des Berechtigten besteht eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist mit Form- und Nachweisanforderungen. Sie beseitigt keine unabhängigen Drittrechte und keine Auslandsrisiken.
Unterlagen und Priorität
Erforderlich sind Anmelder und Schöpfer, Erzeugnis oder Bild, konsistente Darstellungen, gegebenenfalls Beschreibung, Prioritätsdaten und Vollmacht. Ausländische Anmelder ohne koreanischen Sitz handeln durch einen koreanischen Vertreter. Die Pariser Priorität wird regelmäßig innerhalb von sechs Monaten beansprucht.
Darstellungen
Perspektive, Vorder-, Rück-, Seiten-, Ober-, Unter-, Schnitt- und Detailansichten müssen dasselbe Design zeigen. Häufige Fehler sind widersprüchliche Kanten, fehlende Flächen, unklare Schattierung und eine undeutliche Grenze zwischen beanspruchten und ausgenommenen Teilen.
Prüfungswege
Korea kennt eine materielle und für bestimmte kurzlebige Produktklassen eine teilweise materielle Prüfung. Die teilweise Prüfung wird durch nachgelagerte Widerspruchs- und Nichtigkeitsverfahren ergänzt.
Gebühren und Dauer
Die amtliche elektronische Gebühr beträgt nach dem veröffentlichten Tarif KRW 94.000 für die materielle und KRW 45.000 je Design für die teilweise materielle Prüfung. Die Schutzdauer läuft bei Gebührenzahlung bis 20 Jahre nach dem Anmeldetag.
Schutzvarianten
Teilgestaltung, verwandte Designs, Sets, Mehrfachanmeldungen und geheime Designs können kombiniert werden. Beziehungen, Daten und Darstellungen sind vor Veröffentlichung der Produktfamilie festzulegen.