Patentnichtigkeit und Widerruf in Korea: Verfahren im Vergleich
Die Gültigkeit eines koreanischen Patents wird regelmäßig in einem Nichtigkeitsverfahren vor dem Intellectual Property Trial and Appeal Board angegriffen. Daneben bestehen besondere Verfahren zur Korrektur oder Beseitigung bestimmter Ansprüche. Verfahrensziel und Rechtsgrund sind vor Antragstellung zu trennen.

Nichtigkeitsgründe
In Betracht kommen fehlende Neuheit oder erfinderische Tätigkeit, unzureichende Offenbarung, fehlende Stützung, unzulässige Erweiterung, nicht patentfähiger Gegenstand, Prioritäts- oder Berechtigungsfehler und weitere gesetzliche Gründe.
Anspruchsbezogene Prüfung
Jeder angegriffene Anspruch wird mit Prioritätstag, Anspruchsauslegung, Stand der Technik, Offenbarungsgrundlage und Prüfungsakte analysiert. Eine Entgegenhaltung, die nur einzelne Merkmale zeigt, genügt nicht ohne schlüssige Zuordnung des gesamten Anspruchs.
Korrektur
Der Patentinhaber kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine Beschränkung oder Berichtigung beantragen. Die Änderung darf den Gegenstand nicht unzulässig erweitern und muss durch die ursprüngliche Offenbarung gestützt sein. Auswirkung auf Verletzung und verbleibenden wirtschaftlichen Umfang ist vor Einreichung zu prüfen.
Koordination mit Verletzungsverfahren
Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren können parallel laufen. Anspruchsauslegung, technische Positionen, Sachverständigenmaterial und Produktbeschreibung müssen konsistent sein. Zeitplan und mögliche Aussetzung werden verfahrensbezogen beurteilt.
Beweisakte
Die Akte enthält amtlichen Registerstand, Patent und Familie, Prüfungsakte, Übersetzungen, prioritätsnahe Literatur, Veröffentlichungsnachweise, technische Erklärung und Anspruchstabellen. Internetquellen benötigen verlässliche Veröffentlichungsdaten.
Die Entscheidung zwischen vollständigem Angriff, Angriff einzelner Ansprüche und Vergleich richtet sich nach beschuldigtem Produkt, verbleibenden Alternativansprüchen, Kosten und Verfahrensdauer.