Neuheitsschonfrist im koreanischen Patentrecht: Leitfaden
Das koreanische Patentrecht sieht für bestimmte Offenbarungen des Berechtigten eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist vor. Sie ist eine Ausnahme mit Anspruchs- und Nachweisanforderungen, nicht ein Ersatz für die Anmeldung vor Veröffentlichung.

Offenbarung
Vortrag, wissenschaftlicher Artikel, Ausstellung, Produktverkauf, Webseite, Crowdfunding, Investorendokument oder Veröffentlichung eines Partners können Stand der Technik schaffen. Datum, Inhalt, Urheber, Empfänger und öffentliche Zugänglichkeit sind zu dokumentieren.
Berechtigtenbezug
Die Ausnahme setzt voraus, dass die Offenbarung vom Erfinder oder Rechtsnachfolger stammt oder in gesetzlich erfasster Weise auf ihn zurückgeht. Eine unabhängige Offenbarung eines Dritten wird nicht durch die eigene Schonfrist beseitigt.
Zwölf Monate
Die koreanische Anmeldung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der betreffenden Offenbarung erfolgen. Bei mehreren Offenbarungen ist die früheste maßgebliche Veröffentlichung zu bestimmen. Prioritäts- und PCT-Fristen werden zusätzlich und getrennt berechnet.
Erklärung und Belege
Die gesetzlich erforderliche Berufung auf die Ausnahme und die Nachweise sind frist- und formgerecht einzureichen. Geeignet sind vollständige Veröffentlichungen, Webseitenarchive, Veranstaltungsprogramme, Verkaufsvorgänge, Autoren- und Rechteunterlagen.
Auslandswirkung
Andere Länder haben abweichende oder keine Schonfrist. Eine in Korea unschädliche Offenbarung kann ausländische Rechte vernichten. Vor geplanter Veröffentlichung wird daher eine länderübergreifende Anmeldestrategie festgelegt.