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Neuheitsschonfrist im koreanischen Patentrecht: Leitfaden

Pine IP Firm
9. Oktober 2026

Das koreanische Patentrecht sieht für bestimmte Offenbarungen des Berechtigten eine zwölfmonatige Neuheitsschonfrist vor. Sie ist eine Ausnahme mit Anspruchs- und Nachweisanforderungen, nicht ein Ersatz für die Anmeldung vor Veröffentlichung.

Zeitplan für Offenbarung und koreanische Patentanmeldung

Offenbarung

Vortrag, wissenschaftlicher Artikel, Ausstellung, Produktverkauf, Webseite, Crowdfunding, Investorendokument oder Veröffentlichung eines Partners können Stand der Technik schaffen. Datum, Inhalt, Urheber, Empfänger und öffentliche Zugänglichkeit sind zu dokumentieren.

Berechtigtenbezug

Die Ausnahme setzt voraus, dass die Offenbarung vom Erfinder oder Rechtsnachfolger stammt oder in gesetzlich erfasster Weise auf ihn zurückgeht. Eine unabhängige Offenbarung eines Dritten wird nicht durch die eigene Schonfrist beseitigt.

Zwölf Monate

Die koreanische Anmeldung muss innerhalb von zwölf Monaten nach der betreffenden Offenbarung erfolgen. Bei mehreren Offenbarungen ist die früheste maßgebliche Veröffentlichung zu bestimmen. Prioritäts- und PCT-Fristen werden zusätzlich und getrennt berechnet.

Erklärung und Belege

Die gesetzlich erforderliche Berufung auf die Ausnahme und die Nachweise sind frist- und formgerecht einzureichen. Geeignet sind vollständige Veröffentlichungen, Webseitenarchive, Veranstaltungsprogramme, Verkaufsvorgänge, Autoren- und Rechteunterlagen.

Auslandswirkung

Andere Länder haben abweichende oder keine Schonfrist. Eine in Korea unschädliche Offenbarung kann ausländische Rechte vernichten. Vor geplanter Veröffentlichung wird daher eine länderübergreifende Anmeldestrategie festgelegt.