Zum Hauptinhalt springen

Fehlerhafte KI-Zitate zu einem Patent führen zu einer öffentlichen Rüge des USPTO

Pine IP Firm
28. September 2026

Das US-amerikanische Patent- und Markenamt (USPTO) hat kürzlich eine beachtenswerte Disziplinarentscheidung zum Einsatz generativer KI getroffen.

Es handelt sich um In the Matter of Brian E. Mitchell, Proceeding No. D2026-16. Mit seiner abschließenden Anordnung vom 27. Juli 2026 genehmigte das USPTO eine Vergleichsvereinbarung zwischen OED und dem Anwalt und verhängte eine öffentliche Rüge.

Ein Anwalt hatte in einem US-Patentprozess generative KI genutzt, um Unterlagen zur Anspruchsauslegung (Claim Construction) zu erstellen. Diese enthielten zahlreiche fehlerhafte Verweise auf die Patentbeschreibung, Zeichnungen und die Erteilungsakte. Der Vorgang führte schließlich zu einem Disziplinarverfahren beim USPTO.

Da ChatGPT und andere generative KI-Werkzeuge zunehmend auch in der Patentpraxis eingesetzt werden, reicht die Bedeutung dieses Falls über den Fehler eines einzelnen US-Anwalts hinaus.

Auch eine zweite KI erkannte die Fehler nicht

Brian Mitchell vertrat den Patentinhaber in einem Patentverletzungsverfahren vor dem US District Court for the Eastern District of Pennsylvania.

Die Anspruchsauslegung (Claim Construction) ist ein wesentlicher Teil eines Patentprozesses: Das Gericht bestimmt dabei die Bedeutung der in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe. Die Parteien schlagen Auslegungen vor und benennen die entsprechenden Belegstellen in der Beschreibung, den Zeichnungen und der Erteilungsakte.

Mitchell setzte zur Erstellung dieser Unterlagen generative KI ein.

Daran allein ist nichts ungewöhnlich.

Einige KI-generierte Verweise stimmten jedoch nicht mit den tatsächlichen Patentunterlagen überein. Die angegebenen Stellen enthielten die ihnen zugeschriebenen Aussagen nicht, oder es wurde auf die falschen Zeichnungen beziehungsweise Abschnitte der Erteilungsakte verwiesen.

Besonders aufschlussreich ist, dass Mitchell das Ergebnis des ersten KI-Werkzeugs nicht einfach ungeprüft einreichte.

Er ließ es von einem zweiten generativen KI-Werkzeug überprüfen.

Die Fehler blieben trotz beider Werkzeuge bestehen.

Die Prozessparteien entdeckten fehlerhafte Fundstellen und Zitate bei der Prüfung der Unterlagen. Mitchell überprüfte das Dokument daraufhin erneut und fand weitere Fehler.

Beanstandet wurde nicht der KI-Einsatz als solcher

Es wäre unzutreffend, den Fall so zu verstehen, dass Anwälte in den USA allein wegen der Nutzung von KI disziplinarisch belangt werden.

Das USPTO verbietet den Einsatz generativer KI in der Patentpraxis nicht grundsätzlich.

KI zur Strukturierung von Informationen oder zur Erstellung erster Entwürfe zu verwenden, wird bereits zu einer vertrauten Arbeitsweise.

Das Problem lag hier im nächsten Schritt.

Der Anwalt hatte die von der KI erzeugten Inhalte nicht ausreichend mit den Originalunterlagen abgeglichen.

Wenn eine KI behauptet, eine bestimmte Aussage stehe auf einer bestimmten Seite oder in einem bestimmten Absatz der Patentbeschreibung, muss diese Stelle im Original geprüft werden.

Wenn die KI dem Anmelder eine bestimmte Argumentation in einer Stellungnahme im Erteilungsverfahren zuschreibt, muss auch diese Stellungnahme unmittelbar geprüft werden.

Das klingt selbstverständlich.

Im Arbeitsalltag kann dieser Schritt dennoch leichter entfallen, als man meint.

KI-Antworten lesen sich oft flüssig und überzeugend. Häufig enthalten sie auch präzise wirkende Fundstellen. Bestätigt eine zweite KI dieselbe Antwort, entsteht leicht der Eindruck, die Angaben seien bereits überprüft.

Gerade dieses Risiko macht der Fall sichtbar.

Eine KI durch eine andere KI prüfen zu lassen, ist nicht gleichbedeutend mit der Prüfung der Originalquelle durch einen Menschen.

Keine gerichtlichen Sanktionen, aber eine Rüge des USPTO

Ein weiterer Aspekt verdient Beachtung.

Nach Bekanntwerden der falschen Verweise korrigierte Mitchell die Fehler zügig. Am folgenden Tag verteilte er eine überarbeitete Übersicht zur Anspruchsauslegung und räumte die Mängel seiner Prüfung ein.

Das zuständige Bundesgericht verhängte wegen der fehlerhaften KI-Zitate keine Sanktionen. Die abschließende Anordnung hält außerdem Mitchells Erklärung fest, dass die Fehler rasch korrigiert worden seien und seinem Mandanten im Verfahren kein Nachteil entstanden sei.

Die berufsrechtliche Bewertung des USPTO war davon unabhängig.

Das Office of Enrollment and Discipline (OED) des USPTO befasste sich mit den Pflichten zu fachkundiger Vertretung und angemessener Sorgfalt (competence and diligence) sowie mit der Vorlage unzutreffender Angaben in einem gerichtlichen Verfahren. Das Ergebnis war eine öffentliche Rüge (public reprimand).

Die den Vergleich genehmigende Anordnung nennt ausdrücklich Verstöße gegen 37 C.F.R. §§ 11.101, 11.103, 11.804(c) und 11.804(d).

Dass das Gericht keine gesonderten Sanktionen verhängt, lässt die berufsrechtliche Verantwortung eines Patentanwalts nicht entfallen.

Es ging um das Patent selbst, nicht um erfundene Urteile

Seit einigen Jahren sind mehrere Fälle bekannt, in denen generative KI bei juristischen Arbeiten nicht existierende Gerichtsentscheidungen erfunden hat. Solche Ausgaben werden häufig als Halluzinationen bezeichnet.

Für die Patentpraxis erscheint dieser Fall jedoch noch unmittelbarer relevant.

Beanstandet wurden keine erfundenen Urteile, sondern fehlerhafte Verweise auf die Patentbeschreibung, Zeichnungen und die Erteilungsakte.

In der Patentpraxis werden KI-Werkzeuge häufig mit Aufgaben wie diesen betraut:

„Finde die Stelle, an der dieses Merkmal in der Beschreibung offenbart ist.“

„Finde die Passage, in der der Anmelder diesen Begriff im Erteilungsverfahren eng ausgelegt hat.“

„Finde in der Erteilungsakte Belege für diese Anspruchsauslegung.“

KI kann dabei nützlich sein.

Sie kann mögliche Fundstellen unter Umständen schneller identifizieren, als ein Mensch eine lange Beschreibung oder mehrere hundert Seiten Verfahrensunterlagen vollständig durchliest.

Entscheidend ist jedoch die Prüfung, ob die gefundene Stelle tatsächlich richtig ist.

Absatznummern, Spalten- und Zeilenangaben, Zeichnungsnummern, Seiten eines Prüfungsbescheids und der genaue Wortlaut in einer Änderungseingabe müssen letztlich in den Originalunterlagen bestätigt werden.

KI kann helfen, die zu prüfenden Stellen zu finden. Ihre Antwort ist selbst kein Beweismittel.

In der Patentpraxis kann die Quellenprüfung besonders wichtig sein

Patentarbeit hängt in hohem Maß von den zugrunde liegenden Dokumenten ab.

Ob ein bestimmtes Merkmal in der Beschreibung offenbart ist, kann für die Beurteilung einer unzulässigen Erweiterung entscheidend sein. Eine einzelne Äußerung des Anmelders im Erteilungsverfahren kann die Anspruchsauslegung beeinflussen.

Dasselbe gilt für den Stand der Technik.

Die KI-Zusammenfassung „Diese Druckschrift offenbart eine Kombination von A und B“ darf nicht ohne Weiteres übernommen werden.

Im Original können A und B in unterschiedlichen Ausführungsbeispielen beschrieben sein. Ebenso kann die KI den Offenbarungsgehalt der Druckschrift zu weit gefasst haben.

Praktikabel ist deshalb eine klare Aufgabenverteilung.

KI kann bei Recherche, Strukturierung, Vergleich und Entwurf helfen.

Die abschließende Prüfung der Belege muss jedoch ein Mensch anhand der Originalquellen vornehmen.

Bei Beschreibungen, Entgegenhaltungen, Erteilungsakten und Urteilen, auf denen eine abschließende Stellungnahme beruht, lässt sich dieser Schritt kaum weglassen.

Entscheidend ist das Prüfverfahren, nicht nur der KI-Einsatz

Die Entscheidung des USPTO muss nicht als Anlass verstanden werden, die Nutzung von KI einzuschränken.

Generative KI dürfte bei der Erstellung von Patentbeschreibungen, der Recherche zum Stand der Technik, der Analyse von Prüfungsbescheiden und der Erstellung von Anspruchstabellen weiter an Bedeutung gewinnen.

Die praktische Frage lautet daher nicht lediglich, ob KI eingesetzt wurde.

Wichtig ist, welchen Teil der Arbeit die KI übernommen hat und wie ein Mensch das Ergebnis überprüft hat.

In diesem Fall prüfte ein KI-Werkzeug die Arbeit eines anderen.

Das Ergebnis war dennoch fehlerhaft.

Wer generative KI in der Patentpraxis verwendet, sollte sich diesen Fall merken.

Wenn die KI sagt: „So steht es in der Patentbeschreibung“, besteht der letzte Schritt weiterhin darin, die Beschreibung zu öffnen.


Pine IP Firm verfolgt neben seiner Tätigkeit bei koreanischen und internationalen Patentanmeldungen sowie Patentstreitigkeiten fortlaufend die Entwicklungen, Regelungen und Fälle zum Einfluss generativer KI auf die Patentpraxis.

Quellen