Die koreanische PCT-Nationalphase ist grundsätzlich innerhalb von 31 Monaten ab dem frühesten maßgeblichen Prioritätstag einzuleiten. Frist, Übersetzung und nationale Unterlagen sind anhand der konkreten internationalen Anmeldung zu prüfen.

Ausgangspunkt ist regelmäßig der früheste wirksam beanspruchte Prioritätstag. Fehlt eine Priorität, wird vom internationalen Anmeldetag gerechnet. Prioritätsverlust, Berichtigung oder mehrere Prioritäten können die Berechnung beeinflussen. Die Frist ist nicht mit der Prüfungsantragsfrist zu verwechseln.
Vor Beginn der Übersetzung ist festzulegen, ob die veröffentlichte Fassung, Artikel-19-Ansprüche, Artikel-34-Änderungen oder ein nationaler Anspruchssatz maßgeblich sind. Anspruchsnummern, Abhängigkeiten, Zeichnungszeichen, Zahlen und Einheiten sind nach der Zusammenstellung zu kontrollieren.
Der koreanische Prüfungsantrag ist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab dem internationalen Anmeldetag zu stellen. Bei spätem Nationalphaseneintritt kann daher nur eine kurze Restfrist verbleiben. Nationalphaseneintritt und Prüfungsantrag sind getrennt zu docketieren.
Verfügbare Rechtsbehelfe hängen von Grund, Zeitpunkt und vollständiger Nachholung der Handlung ab. Sie sind kein Ersatz für die fristgerechte Einreichung. Bei einem drohenden Versäumnis sind amtliche Akte, Weisungen, Zahlungs- und Übersetzungsstand sofort zu sichern.
Die länderspezifischen Anforderungen enthält der WIPO PCT Applicant’s Guide für Korea.