AI-unterstützte Erfindungen: Menschlicher Beitrag ist zentral für die Erfindereigenschaft

Pine IP Firm
7. Februar 2026
KIPO-Leitfaden zu Patentanmeldungen im Zeitalter künstlicher Intelligenz
Bei AI-unterstützten Erfindungen sind menschlicher Beitrag, Nachweise, Datenvalidierung und Geheimnisschutz entscheidend.

Das Koreanische Amt für geistiges Eigentum hat im Juni 2026 Hinweise zu ordnungsgemäßen Patentanmeldungen im Zeitalter künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Die Kernaussage ist eindeutig: Auch wenn AI im Erfindungsprozess eingesetzt wird, muss ein Mensch einen wesentlichen schöpferischen Beitrag leisten, um als Erfinder anerkannt zu werden.

Für Unternehmen und Forschende, die AI als F&E-Werkzeug einsetzen, ist dies eine praktische Checkliste vor der Patentanmeldung.

Entscheidend ist der menschliche Beitrag, nicht das AI-Werkzeug

Das Recht auf ein Patent steht dem Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger zu. AI selbst kann nicht als Erfinder benannt werden. Ein Mensch muss zur Entstehung der technischen Idee beitragen.

Wer lediglich einen allgemeinen Prompt eingibt und das Ergebnis unverändert anmeldet, riskiert Schwierigkeiten bei der Erteilung und später auch Nichtigkeitsangriffe. Die Unterlagen sollten zeigen, wer das technische Problem definiert, AI-Ergebnisse ausgewählt und Struktur, Verfahren, Algorithmus oder Versuchsbedingungen geändert hat.

F&E-Notizen und Erfinderbeiträge sollten dokumentiert werden

Wenn die Erfindereigenschaft im Prüfungsverfahren hinterfragt wird, können Nachweise zum menschlichen Beitrag verlangt werden. Bei AI-unterstützten Erfindungen sollten vor der Erstellung der Beschreibung insbesondere folgende Unterlagen gesichert werden.

  • Aufzeichnungen zur Festlegung des technischen Problems und Lösungswegs durch Menschen
  • Prompts, Eingabedaten, verwendetes Modell und Nutzungszeitpunkt
  • Auswahl, Änderung, Kombination und Validierung von AI-Ausgaben durch Menschen
  • Versuchsdesign, Simulationsbedingungen und Wiederholungsprüfungen
  • Konkrete Beiträge einzelner Miterfinder

AI-generierte Testdaten müssen überprüft werden

AI kann nicht vorhandene technische Inhalte, unbelegte Effekte oder unvalidierte Testergebnisse erzeugen. Solche Inhalte dürfen nicht wie echte Versuchsdaten in der Beschreibung oder in Prüfungsantworten dargestellt werden.

In Pharma, Advanced Materials, Batterien, Biotechnologie und Chemie ist das Risiko besonders hoch, weil Wirkungsdaten die Patentfähigkeit stark beeinflussen können. Von AI vorgeschlagene Stoffe oder Leistungswerte sollten vor der Nutzung in Anmeldungsunterlagen experimentell validiert werden.

Je nach AI-Erfindungstyp sind unterschiedliche Anforderungen zu prüfen

  1. Erfindungen zur AI selbst: Ein abstrakter Algorithmus genügt nicht. Die Anmeldung sollte konkrete technische Mittel der Informationsverarbeitung oder Hardwareumsetzung beschreiben.
  2. Erfindungen mit AI als Bestandteil: Die bloße Ersetzung menschlicher Arbeit durch AI reicht nicht aus. AI-Verarbeitungsstruktur, Trainingsdaten, Inferenzablauf, Steuerlogik und technischer Effekt sollten erläutert werden.
  3. Mit AI als Werkzeug entwickelte Erfindungen: Der Erfinder sollte das AI-Ergebnis validieren und in eine reproduzierbare technische Offenbarung überführen.

Vertrauliche Eingaben in AI-Tools müssen kontrolliert werden

Vor der Nutzung eines AI-Tools sollte geprüft werden, ob Eingabedaten für externes Training oder Serviceverbesserungen verwendet werden. Unveröffentlichte Erfindungen, Versuchsdaten, Kundendaten, Quellcode, Herstellungsbedingungen und Rezepturen können Neuheit und Geschäftsgeheimnisschutz beeinträchtigen.

Einordnung von Pine IP Firm

AI kann F&E beschleunigen, erhöht aber auch Risiken bei Erfindereigenschaft, Datenvalidierung, Zuverlässigkeit der Beschreibung und Geheimnisschutz. Eine starke Anmeldung zeigt die menschliche technische Entscheidung hinter dem AI-Ergebnis. AI sollte als dokumentiertes Hilfsmittel genutzt werden, nicht als Ersatz für menschliche Erfindungstätigkeit.