Lehre aus dem MUJI-Markenstreit in China: Warenklassen sind wichtiger als der Name allein

Pine IP Firm
7. Juni 2026

Warum entstand ein Problem, obwohl derselbe Markenname registriert war?

Unternehmen, die in ausländische Märkte eintreten, prüfen zuerst meist den Markennamen. Klingt der Name lokal natürlich, gibt es ähnliche Marken und ist eine Eintragung möglich? In der Markenpraxis ist jedoch eine weitere Frage ebenso wichtig: Welche Warenklassen und welche konkreten Waren sollen abgedeckt werden?

Markenklassenstrategie aus dem MUJI-Streit in China
Der MUJI-Streit in China zeigt, dass Markenstrategie nicht nur eine Frage des Namens ist, sondern auch der Warenklassengestaltung.

Der MUJI-Streit in China verdeutlicht dies. MUJI hatte den chinesischen Markennamen „无印良品“ in mehreren Kategorien registriert. In Klasse 24, die Textilien, Handtücher, Bettwäsche und Stoffe umfasst, war der Schutz jedoch nicht ausreichend.

Ein chinesisches Unternehmen sicherte sich Rechte in dieser Klasse und machte diese später gegen bestimmte MUJI-Produkte geltend. Für MUJI führte dies in China zu Schadensersatz- und Entschuldigungsanordnungen in Bezug auf bestimmte Waren.

Markenrechte erfassen nicht automatisch alle Waren

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, dass eine Markenregistrierung den Namen in allen Geschäftsbereichen schützt. Tatsächlich sind Markenrechte in der Regel auf die bei der Anmeldung angegebenen Klassen und Waren beschränkt. Fehlt eine wichtige Klasse, entsteht trotz Registrierung desselben Namens eine Schutzlücke.

Klasse 24 war im MUJI-Fall wichtig, weil Lifestyle-Marken sich typischerweise in Richtung Bettwäsche, Stoffe, Handtücher und Interior-Textilien entwickeln können. Für eine Lifestyle-Marke ist dies kein Randbereich.

Lifestyle-Marken brauchen eine breitere Klassenstrategie

Lifestyle-Marken können sich stark erweitern. Eine Marke beginnt vielleicht mit Schreibwaren oder Haushaltswaren und erweitert sich später auf Kleidung, Möbel, Kosmetik, Lebensmittel, Küchenwaren, Bettwäsche, Duftprodukte oder Interior-Produkte.

Warenklassenportfolio für Lifestyle-Marken
Ein Markenportfolio sollte nicht nur aktuelle Produkte, sondern auch naheliegende Erweiterungsklassen erfassen.

In der Anfangsphase beschränken Unternehmen Anmeldungen häufig aus Kostengründen auf aktuell verkaufte Waren. In ausländischen Märkten kann es jedoch schwierig sein, eine ausgelassene Klasse später zurückzugewinnen. In First-to-file-Systemen wie China kann ein Dritter die Marke zuerst anmelden.

Auslandsanmeldungen sollten künftige Expansion berücksichtigen

Bei Auslandsmarken sollten nicht nur aktuelle Produkte, sondern auch mögliche Waren der nächsten drei bis fünf Jahre geprüft werden. Das gilt besonders für Marken, die nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern Geschmack, Design oder Lifestyle verkörpern.

Lokale Sprachfassungen sind ebenfalls wichtig. In China sollten englische Marke, chinesische Schriftzeichen, phonetische Varianten, vereinfachte und traditionelle Schreibweisen sowie tatsächlich verwendete Verbrauchernamen geprüft werden.

Einordnung von Pine IP Firm

Eine Markenanmeldung ist nicht nur die Registrierung eines Namens. Sie gestaltet den geschäftlichen Schutzbereich einer Marke. Vor dem Markteintritt sollten Unternehmen prüfen, ob wahrscheinliche Warenklassen und lokale Sprachformen abgedeckt sind. Die Lehre aus MUJI lautet: früh anmelden, Klassen breit prüfen und Waren präzise formulieren.