
Ebenso wichtig wie die technologische Entwicklung ist die Achtung der Patentrechte, die diese Technologie schützen. Leider kommt es weiterhin zu Fällen der unbefugten Nutzung patentierter Technologie ohne Erlaubnis des rechtmäßigen Inhabers. Das geänderte Patentgesetz, das am 9. Juli 2019 in Kraft trat, führte ein System des Strafschadensersatzes ein, das es ermöglicht, den Schadensersatz bei vorsätzlicher Patentverletzung bis zum Dreifachen des Betrags zu erhöhen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Bewusstsein für Patentverletzungen zu schärfen und die Rechtsmittel für Rechteinhaber zu stärken.

Kürzlich hat das Patentgericht eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Anwendung dieses Systems des Strafschadensersatzes getroffen (Beschluss des Patentgerichts vom 31. Oktober 2024, Aktenzeichen 2023na11276). Pine IP Firm möchte durch diese Entscheidung auf die Risiken vorsätzlicher Patentverletzungen und wichtige Überlegungen für Unternehmen aufmerksam machen.
In diesem Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch des Küchenherstellers Unternehmen A (Kläger) gegen seinen Konkurrenten Unternehmen C (Beklagter), der behauptete, der Beklagte habe das Patent des Klägers für einen „Deckel für Kochgefäße“ (im Folgenden „das patentierte Erfindung“) unbefugt zur Herstellung und zum Verkauf von Vakuumtopfprodukten (im Folgenden „die Produkte des Beklagten“) genutzt.
Nach den vom Gericht festgestellten Tatsachen setzte der Beklagte die Verletzung unter folgenden Umständen fort:
Das Patentgericht stellte eindeutig fest, dass die Handlungen des Beklagten eine vorsätzliche Patentverletzung darstellten. Die Gründe für diese Entscheidung sind wie folgt:
Das Gericht entschied, dass die Argumente des Beklagten, wie das „Sachverständigengutachten zur Patentnichtigkeit“ und der „Managementwechsel“, keine ausreichenden Gründe zur Verneinung des Vorsatzes lieferten. Insbesondere wurde das Sachverständigengutachten nach Beginn der Verletzung erstellt, erklärte ausdrücklich, dass es keine rechtliche Bindungswirkung habe, und widersprach dem tatsächlichen Prozessausgang.
Der Beklagte argumentierte, dass die Bestimmungen über Strafschadensersatz nicht angewendet werden könnten, da die Verletzung vor dem Inkrafttreten des Systems des Strafschadensersatzes am 9. Juli 2019 begonnen habe. Dies war eine entscheidende Frage bezüglich der Auslegung von Artikel 3 der Übergangsbestimmungen des Patentgesetzes („Dieses Gesetz gilt ab dem ersten Verletzungshandlung, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt.“).
Daraufhin entschied das Gericht eindeutig, dass die Übergangsbestimmung den Zeitraum festlegte, für den das System des Strafschadensersatzes gilt (ab Verletzungshandlungen, die nach dem Inkrafttreten erfolgen), und nicht bedeutete, dass es nur für Fälle galt, in denen die Verletzung *erstmals* nach dem Inkrafttreten begann. Mit anderen Worten, das Gericht stellte klar, dass Strafschadensersatz für Verletzungshandlungen gilt, die nach dem Inkrafttreten erfolgen, auch wenn die Verletzung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes andauerte. Dies wird ein wichtiger Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Fälle sein.
Das Gericht berechnete zunächst den Schaden gemäß Artikel 128 Absatz 4 des Patentgesetzes (Vermutung des Gewinns des Verletzers). Der Gesamtumsatz des Beklagten von rund 50,1 Milliarden KRW wurde mit der angenommenen Gewinnmarge von 7,6 % (basierend auf dem vom National Tax Service mitgeteilten vereinfachten Aufwandssatz von 92,4 %) multipliziert. Der Grundschadensersatz wurde mit rund 760 Millionen KRW berechnet, wobei der Beitragsfaktor der patentierten Erfindung zu den Umsätzen des Produkts des Beklagten von 20 % berücksichtigt wurde.
Darüber hinaus wandte das Gericht einen 2-fachen Strafzuschlag auf den Schaden an, der während des Zeitraums, in dem Strafschadensersatz anwendbar war (9. Juli 2019 - 31. Oktober 2022), entstanden war und sich auf rund 88 Millionen KRW belief.
Letztendlich ordnete das Gericht an, dass der Beklagte insgesamt 850.660.000 KRW (= ca. 675 Mio. KRW für Schäden vor dem Inkrafttreten + ca. 88 Mio. KRW für Schäden nach dem Inkrafttreten x 2-facher Multiplikator) zuzüglich Verzugszinsen zu zahlen hat.
Diese Entscheidung unterstreicht erneut die strenge Haltung des Gerichts gegenüber vorsätzlicher Patentverletzung. Geschäftsleitung und Personal müssen die folgenden Punkte fest im Auge behalten:
Patentrechte sind eine soziale Vereinbarung, die Innovation fördert, und ein wertvolles Gut für Unternehmen. Die Achtung der Rechte anderer ist grundlegend für eine gesunde Marktordnung und der beste Weg, Rechtsstreitigkeiten und erhebliche Verluste zu vermeiden. Das System des Strafschadensersatzes festigt diese Grundsätze weiter.
Pine IP Firm bietet fachkundige Rechtsdienstleistungen in allen Aspekten des geistigen Eigentums, einschließlich Patentanmeldung und -verwaltung, Streitprävention und -reaktion. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich von Patenten haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Experten zu wenden.