Analyse der Rechtsprechung zu Strafschadensersatz bei vorsätzlicher Verletzung

Pine IP Firm
30. April 2025
Analyse der Rechtsprechung zu Strafschadensersatz bei vorsätzlicher Verletzung

Ebenso wichtig wie die technologische Entwicklung ist die Achtung der Patentrechte, die diese Technologie schützen. Leider kommt es weiterhin zu Fällen der unbefugten Nutzung patentierter Technologie ohne Erlaubnis des rechtmäßigen Inhabers. Das geänderte Patentgesetz, das am 9. Juli 2019 in Kraft trat, führte ein System des Strafschadensersatzes ein, das es ermöglicht, den Schadensersatz bei vorsätzlicher Patentverletzung bis zum Dreifachen des Betrags zu erhöhen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, das Bewusstsein für Patentverletzungen zu schärfen und die Rechtsmittel für Rechteinhaber zu stärken.

Analyse der Rechtsprechung zu Strafschadensersatz bei vorsätzlicher Verletzung

Kürzlich hat das Patentgericht eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Anwendung dieses Systems des Strafschadensersatzes getroffen (Beschluss des Patentgerichts vom 31. Oktober 2024, Aktenzeichen 2023na11276). Pine IP Firm möchte durch diese Entscheidung auf die Risiken vorsätzlicher Patentverletzungen und wichtige Überlegungen für Unternehmen aufmerksam machen.

Fallübersicht

In diesem Fall ging es um einen Schadensersatzanspruch des Küchenherstellers Unternehmen A (Kläger) gegen seinen Konkurrenten Unternehmen C (Beklagter), der behauptete, der Beklagte habe das Patent des Klägers für einen „Deckel für Kochgefäße“ (im Folgenden „das patentierte Erfindung“) unbefugt zur Herstellung und zum Verkauf von Vakuumtopfprodukten (im Folgenden „die Produkte des Beklagten“) genutzt.

Nach den vom Gericht festgestellten Tatsachen setzte der Beklagte die Verletzung unter folgenden Umständen fort:

  1. Vorkenntnisse und gescheiterte Verhandlungen: Der Beklagte war sich aufgrund seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kläger vor diesem Fall der Existenz der patentierten Erfindung bewusst. Etwa im Jahr 2015 fanden Verhandlungen über die Nutzung des Patents statt, die jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über Lizenzgebühren und andere Angelegenheiten scheiterten.
  2. Verletzung begann während der Verhandlungen: Ab etwa November 2015, während der laufenden Verhandlungen, begann der Beklagte mit der Herstellung und dem Verkauf von Produkten, die die patentierte Erfindung enthielten, ohne die Erlaubnis des Klägers.
  3. Aufforderung zur Unterlassung ignoriert: Etwa im Februar 2019 benachrichtigte der Kläger den Beklagten über die Patentverletzung und sandte eine Aufforderung zur Einstellung der verletzenden Tätigkeiten. Der Beklagte setzte die Verletzung jedoch fort.
  4. Verletzung nach verlorenen Rechtsstreitigkeiten fortgesetzt: Im Juni 2019 reichte der Beklagte Nichtigkeitsklagen für die patentierte Erfindung und Klagen auf Feststellung der Nichtverletzung ein, mit dem Ziel zu bestätigen, dass seine Produkte nicht in den Schutzbereich der Patentrechte fielen. Beide wurden im Dezember 2020 vom Patent- und Markenamt abgewiesen. Selbst nach der anschließenden Berufung beim Patentgericht, deren Urteil im August 2021 rechtskräftig wurde, verkaufte der Beklagte seine Produkte bis Oktober 2022 weiter.

Gerichtsentscheidung

Das Patentgericht stellte eindeutig fest, dass die Handlungen des Beklagten eine vorsätzliche Patentverletzung darstellten. Die Gründe für diese Entscheidung sind wie folgt:

  • Der Beklagte, der sich des Patents bewusst war, produzierte und verkaufte nach gescheiterten Verhandlungen unautorisiert Produkte.
  • Der Beklagte setzte die Verletzungshandlungen trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Klägers zur Unterlassung fort.
  • Der Beklagte setzte die Verletzungshandlungen über einen längeren Zeitraum fort, selbst nach dem rechtskräftigen Urteil, das die Ungültigkeit des Patents und den Umfang der Rechte bestätigte.

Das Gericht entschied, dass die Argumente des Beklagten, wie das „Sachverständigengutachten zur Patentnichtigkeit“ und der „Managementwechsel“, keine ausreichenden Gründe zur Verneinung des Vorsatzes lieferten. Insbesondere wurde das Sachverständigengutachten nach Beginn der Verletzung erstellt, erklärte ausdrücklich, dass es keine rechtliche Bindungswirkung habe, und widersprach dem tatsächlichen Prozessausgang.

Wichtige Entscheidung zur Reichweite der Anwendung von Strafschadensersatz

Der Beklagte argumentierte, dass die Bestimmungen über Strafschadensersatz nicht angewendet werden könnten, da die Verletzung vor dem Inkrafttreten des Systems des Strafschadensersatzes am 9. Juli 2019 begonnen habe. Dies war eine entscheidende Frage bezüglich der Auslegung von Artikel 3 der Übergangsbestimmungen des Patentgesetzes („Dieses Gesetz gilt ab dem ersten Verletzungshandlung, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt.“).

Daraufhin entschied das Gericht eindeutig, dass die Übergangsbestimmung den Zeitraum festlegte, für den das System des Strafschadensersatzes gilt (ab Verletzungshandlungen, die nach dem Inkrafttreten erfolgen), und nicht bedeutete, dass es nur für Fälle galt, in denen die Verletzung *erstmals* nach dem Inkrafttreten begann. Mit anderen Worten, das Gericht stellte klar, dass Strafschadensersatz für Verletzungshandlungen gilt, die nach dem Inkrafttreten erfolgen, auch wenn die Verletzung bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes andauerte. Dies wird ein wichtiger Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Fälle sein.

Berechnung des Schadensersatzes

Das Gericht berechnete zunächst den Schaden gemäß Artikel 128 Absatz 4 des Patentgesetzes (Vermutung des Gewinns des Verletzers). Der Gesamtumsatz des Beklagten von rund 50,1 Milliarden KRW wurde mit der angenommenen Gewinnmarge von 7,6 % (basierend auf dem vom National Tax Service mitgeteilten vereinfachten Aufwandssatz von 92,4 %) multipliziert. Der Grundschadensersatz wurde mit rund 760 Millionen KRW berechnet, wobei der Beitragsfaktor der patentierten Erfindung zu den Umsätzen des Produkts des Beklagten von 20 % berücksichtigt wurde.

  • Grundlage für die Bestimmung des Beitragsfaktors (20 %): Das Gericht erkannte an, dass die patentierte Erfindung ein entscheidendes technisches Element war, das die Dichtleistung, eine Kernfunktion des Produkts des Beklagten (Vakuumtopf), verbesserte und eine visuelle Differenzierung bot. Da jedoch andere Patente/Designs des Beklagten (Rückschlagventil, Packungsstruktur, stehender Griff usw.) und nicht-technische Faktoren wie das Kapital und die Marketingaktivitäten des Beklagten ebenfalls zum Umsatz beitrugen, wurde der Beitragsfaktor auf 20 % begrenzt.

Darüber hinaus wandte das Gericht einen 2-fachen Strafzuschlag auf den Schaden an, der während des Zeitraums, in dem Strafschadensersatz anwendbar war (9. Juli 2019 - 31. Oktober 2022), entstanden war und sich auf rund 88 Millionen KRW belief.

  • Grundlage für die Bestimmung des Strafzuschlags (2x): Das Gericht bestimmte den Strafzuschlag durch umfassende Berücksichtigung der in Artikel 128 Absatz 9 des Patentgesetzes genannten Faktoren, einschließlich: ▲ der überlegenen Position des Beklagten (der Kläger war ein Subunternehmer mit erheblichem Größenunterschied) ▲ hohem Grad an Vorsatz (bestätigter Vorsatz) ▲ langwierigen und zahlreichen Verletzungshandlungen ▲ erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen aus der Verletzung ▲ der finanziellen Situation des Beklagten ▲ unzureichenden Bemühungen zur Abhilfe.

Letztendlich ordnete das Gericht an, dass der Beklagte insgesamt 850.660.000 KRW (= ca. 675 Mio. KRW für Schäden vor dem Inkrafttreten + ca. 88 Mio. KRW für Schäden nach dem Inkrafttreten x 2-facher Multiplikator) zuzüglich Verzugszinsen zu zahlen hat.

Auswirkungen für Unternehmen

Diese Entscheidung unterstreicht erneut die strenge Haltung des Gerichts gegenüber vorsätzlicher Patentverletzung. Geschäftsleitung und Personal müssen die folgenden Punkte fest im Auge behalten:

  1. Sorgfältige Patentrecherche im Vorfeld: Führen Sie vor der Markteinführung neuer Produkte eine sorgfältige Prüfung von Patenten von Wettbewerbern oder verwandten Technologiefeldern durch, um potenzielle Verletzungen präventiv zu blockieren.
  2. Warnschreiben nicht ignorieren: Wenn Sie ein Abmahnschreiben von einem Patentinhaber erhalten, nehmen Sie es nicht auf die leichte Schulter. Konsultieren Sie umgehend Rechtsexperten, um Antwortstrategien zu entwickeln.
  3. Bemühungen um redliche Verhandlungen: Gehen Sie Lizenzverhandlungen mit Aufrichtigkeit an. Nutzen Sie Technologie nicht überstürzt, wenn Verhandlungen scheitern.
  4. Risiko fortgesetzter Verletzung während des Rechtsstreits: Selbst wenn Sie einen Rechtsstreit zur Geltendmachung der Patentnichtigkeit oder Nichtverletzung führen, besteht bis zum rechtskräftigen Urteil das Risiko, wegen Verletzung haftbar gemacht zu werden. Die Fortsetzung von Verletzungshandlungen, insbesondere angesichts eines möglichen Verlusts, festigt den Verletzungsvorsatz weiter.
  5. Die reale Bedrohung durch Strafschadensersatz: Seien Sie sich bewusst, dass vorsätzliche Patentverletzungen zu Schadensersatzforderungen in Höhe des Dreifachen des tatsächlichen Verlusts führen können, was zu erheblichen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs führen kann.

Schlussfolgerung

Patentrechte sind eine soziale Vereinbarung, die Innovation fördert, und ein wertvolles Gut für Unternehmen. Die Achtung der Rechte anderer ist grundlegend für eine gesunde Marktordnung und der beste Weg, Rechtsstreitigkeiten und erhebliche Verluste zu vermeiden. Das System des Strafschadensersatzes festigt diese Grundsätze weiter.

Pine IP Firm bietet fachkundige Rechtsdienstleistungen in allen Aspekten des geistigen Eigentums, einschließlich Patentanmeldung und -verwaltung, Streitprävention und -reaktion. Wenn Sie Bedenken hinsichtlich von Patenten haben, zögern Sie bitte nicht, sich an unsere Experten zu wenden.

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