Patentstreitigkeiten laufen letztlich auf eine Frage hinaus: Fällt die Technologie der Gegenseite in den Schutzbereich meines Patents, oder umgekehrt, fällt mein Produkt oder meine Dienstleistung nicht in den Schutzbereich eines fremden Patents? In Korea ist das Verfahren, mit dem hierzu eine offizielle Feststellung erlangt werden kann, das Scope-of-Right Confirmation Trial. Das koreanische Patentgesetz erlaubt es dem Patentinhaber oder exklusiven Lizenznehmer, die Bestätigung des Schutzbereichs seiner patentierten Erfindung zu beantragen. Ein Beteiligter kann außerdem die Bestätigung des Schutzbereichs der patentierten Erfindung eines anderen beantragen. Voraussetzung ist, dass das eingetragene Recht noch besteht.
Das koreanische Intellectual Property Trial and Appeal Board, IPTAB, betreibt beschleunigte und priorisierte Verfahren für Scope-of-Right Confirmation Trials, die mit bei Gericht anhängigen Verletzungsverfahren zusammenhängen, oder für Verfahren in einer Vorbereitungs- oder Präventionsphase, in der ein Verletzungsstreit etwa durch Abmahnschreiben belegt ist. Daher wird das Verfahren häufig genutzt, um die Richtung eines Streits relativ früh zu klären.
Diese Unterscheidung folgt Artikel 135 des koreanischen Patentgesetzes, offiziellen IPTAB-Hinweisen und KIPO-FAQs. Besonders wichtig ist, dass ein negatives Scope-of-Right Confirmation Trial auch eine noch nicht eingeführte Erfindung erfassen kann. Deshalb wird es häufig als Instrument des Kommerzialisierungs- und Risikomanagements geprüft.
Der Kern des Scope-of-Right Confirmation Trial ist nicht die Wirksamkeit des Rechts, sondern die Bestimmung der äußeren Grenze eines wirksam bestehenden Patentrechts. IPTAB beschreibt das System als Verfahren, mit dem Streitigkeiten über die Auslegung des Schutzbereichs zwischen Patentinhaber und Dritten durch eine objektive Entscheidung einer staatlichen Stelle geklärt werden. Das Verfahren ist daher eng mit Abmahnschreiben, Lizenzverhandlungen, Entscheidungen über Produkteinführungen sowie Strategien für Verletzungsklagen oder Verteidigung verbunden.
Nach IPTAB-Hinweisen gilt: Wird eine Entscheidung rechtskräftig, dass die betreffende Erfindung in den Schutzbereich fällt, wird sie als im Wesentlichen verletzend angesehen. Wird rechtskräftig entschieden, dass sie nicht in den Schutzbereich fällt, wird sie als nicht im Wesentlichen verletzend angesehen. Schadensersatz und Unterlassung müssen weiterhin in getrennten Zivilverfahren geltend gemacht werden. Praktisch kann die Entscheidung jedoch Verhandlungsposition und Prozessstruktur erheblich beeinflussen.
Der Schutzbereich einer patentierten Erfindung wird grundsätzlich durch die im Patentanspruch genannten Merkmale bestimmt. Der koreanische Supreme Court hat entschieden, dass Ansprüche objektiv und vernünftig auf Grundlage der gewöhnlichen Bedeutung des Anspruchswortlauts auszulegen sind, wobei Beschreibung und Zeichnungen berücksichtigt werden können. Es ist jedoch nicht zulässig, Ansprüche mithilfe der Beschreibung oder Zeichnungen willkürlich zu beschränken oder zu erweitern. Ein Scope-of-Right Confirmation Trial darf daher nicht auf der Ebene von “es wirkt ähnlich” geführt werden. Er verlangt einen präzisen Element-für-Element-Vergleich der einzelnen Ansprüche.
Noch wichtiger ist die Identifizierung der betreffenden Erfindung. Bei Einreichung des Antrags verlangt das Patentgesetz eine Beschreibung und erforderliche Zeichnungen, die einen Vergleich mit der patentierten Erfindung ermöglichen. In einem positiven Verfahren kann die Zulässigkeit des Antrags selbst problematisch werden, wenn die vom Antragsteller identifizierte Erfindung von der tatsächlich durch den Antragsgegner praktizierten Erfindung abweicht. Der Supreme Court hat außerdem entschieden, dass in einem positiven Verfahren der Antragsteller die Beweislast dafür trägt, dass der Antragsgegner die Erfindung tatsächlich praktiziert. Stimmen die identifizierte Erfindung und die tatsächliche Praxis nicht überein, kann der Antrag unzulässig sein.
In der Praxis entstehen hier viele Fehler. Wird das Verfahren übereilt eingeleitet, ohne Produktunterlagen, Werbematerial, Nutzerbildschirme, Serviceabläufe, Zerlegefotos, Testkäufe oder Prüfberichte der Gegenseite ausreichend zu sichern, kann die Kernfrage instabil werden, was genau als betreffende Erfindung gilt. Wird die Erfindung dagegen klar identifiziert und die Vergleichstabelle sorgfältig aufgebaut, lässt sich in späteren Verhandlungen oder Prozessen ein konsistenter Rahmen deutlich leichter halten.
Aus Sicht des Patentinhabers kann ein positives Verfahren sinnvoll sein, wenn ein Wettbewerbsprodukt oder eine Dienstleistung das Patent zu verletzen scheint, aber vor einer unmittelbaren Verletzungsklage zunächst eine objektive Beurteilung eingeholt und die Beweisstruktur geklärt werden soll. Aus Sicht eines Unternehmens, das eine Produkteinführung vorbereitet, oder eines Empfängers einer Abmahnung kann ein negatives Verfahren genutzt werden, um proaktiv feststellen zu lassen, dass die eigene aktuelle oder geplante Praxis nicht in den Schutzbereich eines fremden Patents fällt. IPTAB stellt ausdrücklich klar, dass ein negatives Verfahren nicht nur eine aktuelle, sondern auch eine künftig geplante Erfindung erfassen kann.
Bei Patenten mit mehreren Ansprüchen kann das Scope-of-Right Confirmation Trial außerdem für jeden Anspruch getrennt beantragt werden. Wenn sich der Streit auf bestimmte Ansprüche konzentriert, kann es effizienter sein, die Struktur auf die Kernansprüche auszurichten, statt unnötig alle Ansprüche einzubeziehen.
Beide Verfahren werden in der Praxis häufig gemeinsam diskutiert, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Ein Nichtigkeitsverfahren greift an, ob ein eingetragenes Patent gesetzliche Nichtigkeitsgründe aufweist, und zielt darauf, seine Wirkung rückwirkend oder künftig zu beseitigen. Ein Scope-of-Right Confirmation Trial setzt dagegen ein wirksam bestehendes Patent voraus und fragt, wie weit dessen Schutzbereich reicht. Erscheint das gegnerische Patent selbst schwach, kann Nichtigkeit im Zentrum stehen. Ist die Kernfrage dagegen, ob das eigene Produkt selbst bei Wirksamkeit des Patents in den Schutzbereich fällt, wird das Confirmation Trial zentral. In echten Streitigkeiten werden beide Verfahren häufig parallel geführt oder mit Berichtigungs- und Nichtigkeitsstrategien kombiniert.
Ein Scope-of-Right Confirmation Trial kann nur beantragt werden, solange das Recht noch besteht. Der Supreme Court hat entschieden, dass kein rechtliches Interesse an der Feststellung des Schutzbereichs eines bereits erloschenen Patents besteht, und die IPTAB-Praxis folgt dieser Linie. Bei Fällen kurz vor Ablauf der Laufzeit wird der Zeitpunkt der Antragstellung daher selbst Teil der Strategie.
Ein weiterer Punkt betrifft Änderungen. Grundsätzlich erlaubt das Patentgesetz keine Änderung eines Antrags, die dessen Kern verändert. Bei Scope-of-Right Confirmation Trials gelten jedoch bestimmte Ausnahmen. In einem positiven Verfahren kann der Antragsteller etwa die Beschreibung oder Zeichnungen der betreffenden Erfindung in zulässigem Umfang anpassen, wenn der Antragsgegner einwendet, dass sie von der tatsächlichen Praxis abweicht. Dennoch ist es deutlich sicherer, die betreffende Erfindung bereits bei Einreichung sorgfältig zu bestimmen.
Ein Scope-of-Right Confirmation Trial wird nicht durch ein einziges Dokument entschieden. In der Praxis bestimmen häufig vier Faktoren das Ergebnis.
Erstens: den Maßstab der Anspruchsauslegung festlegen.
Der Vergleichsmaßstab sollte vorab bestimmt werden, einschließlich Wortlautauslegung, zulässiger Berücksichtigung der Beschreibung und möglicher Äquivalenzfragen.
Zweitens: die betreffende Erfindung beweissicher machen.
Bei Produkten sollten Muster, Zerlegung und Fotos gesichert werden. Bei Dienstleistungen sind Screenshots und Ablaufprotokolle hilfreich. Bei Verfahrenserfindungen sollten Materialien gesichert werden, die die Prozessstruktur zeigen.
Drittens: den richtigen Verfahrenstyp wählen.
Zu Beginn des Falls ist zu klären, ob für den Rechteinhaber ein positives Verfahren passt, ob für den Implementierer ein negatives Verfahren sinnvoll ist oder ob ein Nichtigkeitsverfahren parallel geführt werden sollte.
Viertens: das Verfahren mit dem Geschäftszeitplan verbinden.
Die Strategie sollte Markteinführung, Investitionen, Kundengespräche, Reaktion auf Abmahnungen und mögliche Verletzungsklagen berücksichtigen.
Damit wird das Scope-of-Right Confirmation Trial nicht nur ein rechtliches Verfahren, sondern eine IP-Strategie, die mit Geschäftsentscheidungen verbunden ist.
Ja. Ein negatives Scope-of-Right Confirmation Trial kann nicht nur eine aktuell praktizierte Erfindung, sondern auch eine künftig geplante Erfindung erfassen. Es kann daher als Instrument zur Prüfung von Patentrisiken vor dem Launch eingesetzt werden.
Grundsätzlich nein. Der Supreme Court hat entschieden, dass kein rechtliches Interesse an der Bestätigung des Schutzbereichs eines bereits erloschenen Patents besteht, und die IPTAB-Praxis folgt demselben Ansatz.
Vorsicht ist erforderlich. In einem positiven Verfahren muss die vom Antragsteller identifizierte Erfindung mit der tatsächlichen Praxis des Antragsgegners übereinstimmen, und der Antragsteller trägt die Beweislast. Wird die betreffende Erfindung falsch identifiziert, kann der Antrag selbst unzulässig sein.
Der Ausgang eines Scope-of-Right Confirmation Trial lässt sich auf zwei Fragen reduzieren.
Wie sind die Ansprüche auszulegen?
Wie genau wurde die betreffende Erfindung identifiziert?
Patentstreitigkeiten werden nicht durch Eindruck oder Vermutung gelöst. Ansprüche, Beschreibung, tatsächliche Praxis, Marktunterlagen, Abmahnungen und Launch-Zeitpläne müssen zu einer Strategie verbunden werden. Pine IP Firm behandelt Scope-of-Right Confirmation Trials nicht als bloßes Verfahren, sondern als praktische Strategie, die Streitprävention, Verhandlung und Prozessführung verbindet.